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BAG, 03.05.1989 - 5 AZR 300/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Auslegung einer mit " Schuldanerkenntnis" überschriebenen Vereinbarung als Schuldanerkenntnis - Anwendung der Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 133, 157, 242, 611 Abs. 1
Schuldanerkenntnis: Auslegung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Neumünster, 05.10.1987 - Ca 936/87
- LAG Schleswig-Holstein, 27.01.1988 - 3 Sa 740/87
- BAG, 03.05.1989 - 5 AZR 300/88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69
Willenserklärung - Kündigung
Auszug aus BAG, 03.05.1989 - 5 AZR 300/88
Hierbei ist die zur Auslegung einer Willenserklärung erforderliche Ermittlung der Begleitumstände Aufgabe des Tatsachenrichters (BAG Urteil vom 27.08.1970 2 AZR 519/69 = AP Nr. 33 zu § 133 BGB).Hierbei ist die zur Auslegung einer Willenserklärung erforderliche Ermittlung der Begleitumstände Aufgabe des Tatsachenrichters (vgl. BAG Urteil vom 27. August 1970 - 2 AZR 519/69 - AP Nr. 33 zu § 133 BGB).
- BAG, 28.04.1972 - 3 AZR 464/71
Verjährungsfrist für Angestellte bei Ansprüchen auf Rückzahlung von …
Auszug aus BAG, 03.05.1989 - 5 AZR 300/88
Unabhängig von den vorstehenden Erwägungen käme, wenn in der Erklärung vom 10. August 1981 kein selbständiges Schuldanerkenntnis zu sehen ist, auch eine Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen dann in Betracht, wenn der Beklagte Arbeitnehmer gewesen ist (vgl. dazu BAG Urteil vom 28. April 1972 - 3 AZR 464/71 - AP Nr. 1 zu § 88 HGB).